Grenzkontrollen an der A93: Bundespolizei nimmt drei mutmaßliche Schleuser fest

Kiefersfelden/Rosenheim – Bei gezielten Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze auf der Inntalautobahn (A93) hat die Bundespolizei am Samstag, den 17. Mai, drei mutmaßliche Schleuser vorläufig festgenommen. Die Einsätze erfolgten unabhängig voneinander, doch alle drei Fälle werfen ähnliche Fragen nach der Rolle einzelner Personen beim illegalen Grenzübertritt auf. Bei den Festgenommenen handelt es sich um einen Ukrainer, einen Italiener und eine staatenlose Frau.

Fall 1: Ukrainer mit zwei Begleitern ohne Ausweisdokumente

In den frühen Morgenstunden kontrollierten Bundespolizisten einen Pkw mit deutscher Zulassung, der von einem ukrainischen Staatsbürger gesteuert wurde. Der 48-jährige Fahrer konnte eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland vorlegen. Anders sah es bei seinen beiden Mitfahrern aus: Sie gaben an, libanesische Staatsangehörige zu sein, konnten jedoch keine Dokumente vorweisen, die ihre Einreise rechtfertigten.

Die beiden Männer wurden wegen versuchter unerlaubter Einreise angezeigt und zurück nach Österreich geschickt. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Einschleusung eingeleitet – er durfte seine Fahrt nach Abschluss der Maßnahmen fortsetzen, da er in Deutschland gemeldet ist.

Fall 2: Italiener in Fernbus begleitet zwei Migranten ohne Papiere

In einem Reisebus aus Italien entdeckten die Beamten zwei tunesische Männer ohne gültige Ausweisdokumente. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass ein 20-jähriger italienischer Mitreisender offenbar ihre Fahrt organisiert hatte: Er hatte sowohl die Tickets besorgt als auch als ihre Bezugsperson agiert. Die beiden Migranten waren zuvor bereits in Italien registriert worden.

Die Bundespolizei leitete auch hier ein Strafverfahren wegen Schleusung gegen den jungen Italiener ein. Nach Abschluss der Formalitäten wurde den beiden tunesischen Staatsangehörigen die Einreise verweigert. Sie wurden nach Österreich zurückgewiesen. Der Italiener durfte weiterreisen.

Fall 3: Staatenlose Frau transportiert vier Verwandte ohne Dokumente

In einem weiteren Pkw mit deutschem Kennzeichen saß eine 40-jährige Frau, die sich mit einem spanischen Flüchtlingsausweis sowie einer spanischen Aufenthaltsgenehmigung ausweisen konnte. Ihre vier Mitreisenden – darunter ein Kind – waren ohne gültige Dokumente unterwegs. Ermittlungen ergaben, dass es sich um Verwandte der Frau handelte, die entweder staatenlos oder bosnischer Herkunft sind.

Da ein minderjähriges Kind unter den Mitfahrern war, wurden alle vier Angehörigen an eine bayerische Erstaufnahmeeinrichtung überstellt. Dort soll nun über ihren weiteren Verbleib entschieden werden. Die Fahrerin wurde wegen Einschleusens angezeigt, durfte jedoch nach der Kontrolle weiterfahren.


Konsequente Kontrollen an der Grenze

Die Bundespolizei betont, dass die Kontrollen an der Inntalautobahn ein wesentlicher Bestandteil der grenzpolizeilichen Maßnahmen im süddeutschen Raum bleiben. Die jüngsten Festnahmen zeigen, dass Schleusungsdelikte weiterhin ein akutes Problem darstellen – häufig begangen von Einzelpersonen, die vermeintlich aus privaten Motiven handeln, jedoch gegen geltendes Aufenthaltsrecht verstoßen.

Die Ermittlungen in allen drei Fällen dauern an. Über mögliche weitere Maßnahmen entscheidet die zuständige Staatsanwaltschaft.

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